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§ 14a EnWG: Wärmepumpe, Wallbox und Netzsteuerung

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HAMBURG OST ENERGY · WISSEN KOMPAKT

§ 14a EnWG regelt die netzorientierte Steuerung bestimmter neuer, leistungsstarker Verbraucher. Im Gegenzug sind reduzierte Netzentgelte vorgesehen.

Welche Geräte sind gemeint?

Die Bundesnetzagentur-Regelung betrifft insbesondere neue, steuerbare Wärmepumpen, private Ladepunkte für Elektroautos, bestimmte Klimageräte und Stromspeicher beim Netzbezug. Wesentliche Schwelle ist in vielen Fällen eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW; Sonder- und Übergangsregeln beachten.

Was darf der Netzbetreiber tun?

Bei nachgewiesener örtlicher Netzüberlastung kann die netzwirksame Bezugsleistung einer betroffenen Anlage vorübergehend begrenzt werden. Das bedeutet nicht, dass der Haushaltsstrom vollständig abgeschaltet wird. Die technischen Details sind mit dem Elektrofachbetrieb zu klären.

Welche Entgeltmodelle gibt es?

Modul 1 ist eine pauschale Netzentgeltreduzierung; Modul 2 sieht ein prozentual reduziertes Netzentgelt für eine getrennt gemessene steuerbare Verbrauchseinrichtung vor. Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Die konkreten Eurobeträge unterscheiden sich nach Netzgebiet und Preisblatt.

Was gilt für Bestandsanlagen?

Für vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommene Anlagen gelten je nach Konstellation Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen. Ein Wechsel in neue Modelle kann unter Voraussetzungen möglich sein.

Praktisch für HHOE

Vor neuer Wallbox oder Wärmepumpe den Netzanschluss, die Anmeldung, Zählerkonzeption, Steuerbarkeit und das passende Entgeltmodul mit Installationsbetrieb und Netzbetreiber abstimmen. Bei bereits installierten Geräten nicht eigenmächtig in die Steuerung eingreifen.

Quellen und Stand: 25.10.2026

§ 14a EnWG – Gesetzestext · Bundesnetzagentur – Verbraucherinformationen

Allgemeine Orientierung. Individuelle technische, steuerliche und rechtliche Bedingungen bitte prüfen.

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