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Kurze Einführung in Photovoltaik und Energy Sharing

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HAMBURG OST ENERGY · WISSEN KOMPAKT

Solarstrom selbst erzeugen und mit anderen teilen: Was ist der Unterschied und worauf kommt es an?

Photovoltaik: Strom vom eigenen Dach

Solarzellen erzeugen Gleichstrom aus Sonnenlicht. Ein Wechselrichter stellt daraus Wechselstrom für Haushalt und Netz bereit. Der erzeugte Strom kann direkt genutzt, gespeichert oder ins Netz eingespeist werden.

Was bedeutet Energy Sharing?

Beim Energy Sharing teilen berechtigte Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien ihren Strom über das öffentliche Verteilernetz mit anderen Letztverbrauchern. § 42c EnWG regelt die gemeinsame Nutzung seit dem 1. Juni 2026 zunächst innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilernetzbetreibers; ab 1. Juni 2028 ist eine Ausweitung auf direkt angrenzende Netzgebiete derselben Regelzone vorgesehen.

Was benötigt man dafür?

  • Eine geeignete Anlage beziehungsweise einen berechtigten Anlagenbetreiber und interessierte Abnehmer.
  • Vertragliche Regeln unter anderem zum Stromanteil und gegebenenfalls zum Preis.
  • Geeignete Messung und zeitliche Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch sowie die entsprechenden Marktprozesse.
  • Eine verbleibende Stromversorgung für Zeiten, in denen der geteilte Strom nicht ausreicht.

Wichtig: Weil dafür das öffentliche Netz genutzt wird, sind Netzentgelte und weitere Strompreisbestandteile nicht automatisch ermäßigt. Wirtschaftliche Vorteile müssen individuell geprüft werden.

Für wen ist das interessant?

Für Haushalte mit und ohne eigene PV-Anlage, Nachbarschaften und – im gesetzlichen Rahmen – kleinere Betriebe. HHOE begleitet die Entwicklungen unabhängig und erklärt technische sowie organisatorische Fragen.

Mehr zum Energy Sharing bei HHOE →

Quellen & Stand: 25.10.2026. § 42c EnWG (amtlicher Gesetzestext).
Allgemeine Orientierung; individuelle technische, steuerliche und rechtliche Bedingungen bitte gesondert prüfen.

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